„Hygienekonzept Beherbergung“ grundlegend angepasst

Das Lesen von Zeitschriften beim Friseurbesuch oder im Wartezimmer ist für viele ein geschätzter Teil der Lebensqualität und Informationsvielfalt. Auch für Beherbergungsbetriebe zählt die Zeitungsauslage zum Service für ihre Gäste dazu. Nun wurde seitens des Bayerischen Gesundheitsministeriums die Beschränkung im „Hygienekonzept Beherbergung“ grundlegend angepasst.

Es ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Nach Gesprächen mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben wir am 20. Oktober 2020 eine wesentliche Korrektur im Hygienekonzept Beherbergung erreicht: Den Wegfall der Einschränkung zur Nutzung von Zeitungen und Zeitschriften

Das Hygienekonzept Beherbergung wurde laut Bayerischem Gesundheitsministerium „den aktuellen Erkenntnissen entsprechend“ nun überarbeitet. Dort war bis dato im Punkt 3.2.5. eine Einschränkung für die Auslage von Zeitschriften festgeschrieben, die eine Reinigung oder Auswechslung der Medien nach jedem Nutzer vorschrieb. Eine Umsetzung dieser Regelung war für Gastgeber schlichtweg nicht möglich, weshalb viele Kunden des Lesezirkels bisher noch keine Zeitschriften beziehen wollten.

Zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr wurde das Auslegen von Zeitschriften generell durch Schutzkonzepte stark reglementiert. Nach und nach rudern Branchenverbände und jüngst nun auch die Bayerische Staatsregierung mit ihren Einschränkungen für Zeitschriftenauslagen zurück. Denn Virologen, Bundesgesundheitsministerium und das Robert-Koch-Institut sind sich einig: Die Auslage von Zeitschriften im öffentlichen Bereich wird als nahezu unbedenklich eingestuft. Laut Forschungen und zahlreicher Einschätzungen von Virologen ist eine Übertragung der Covid19-Viren über Papieroberflächen weiterhin äußerst unwahrscheinlich.