Neuerungen für Hotels und Beherbergungsbetriebe

Auch wenn im November Gastronomie und Hotellerie schließen müssen, es sind auf lange Sicht gute Nachrichten für die Belieferung zahlreicher Kunden des Lesezirkels.

Nach mehreren Gesprächen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben wir am Dienstag, den 27. Oktober 2020 eine wesentliche Änderung im Hygienekonzept Beherbergung erreicht.

In Punkt 3.2.5 des Hygienekonzept Beherbergung wurde bisher nach jeder Nutzung ein Austausch oder eine Reinigung der Zeitschriften vorgeschrieben. Nach intensiven Gesprächen  entsprechend angepasst, so dass keine Zeitschriften mehr ausgetauscht oder gereinigt werden müssen. Hoteliers und Gastgeber können daher wieder uneingeschränkt Zeitschriften auslegen.

Im besagten Punkt wurden bisher explizit Zeitschriften und Zeitungen erwähnt. Diese sind nun komplett gesrichten, da uns auch das Bayerische Gesundheitsministerium bestätigt hat: Zeitschriften können als unbedenklich eingestuft werden.

„Der Einsatz von Gegenständen in den Wohneinheiten, die von einer Mehrzahl von Gästen benutzt werden (z. B. Stifte, Tagesdecken, Kissen), ist möglichst weitgehend zu reduzieren und so zu gestalten, dass regelmäßig eine Reinigung oder Auswechslung erfolgt. Die Zeitabstände der Reinigung oder Auswechslung sind in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad und/oder Häufigkeit der Benutzung festzulegen. Das gilt auch in anderen Bereichen (z. B. Tagungsbereich).“