Zeitschriften lesen beim Friseur?

Zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr wurde das Auslegen von Zeitschriften generell durch Schutzkonzepte stark reglementiert. Nach und nach rudern Branchenverbände und jüngst nun auch die Bayerische Staatsregierung mit ihren Einschränkungen für Zeitschriftenauslagen zurück.

Denn Virologen, Bundesgesundheitsministerium und das Robert-Koch-Institut sind sich einig: Die Auslage von Zeitschriften im öffentlichen Bereich wird als nahezu unbedenklich eingestuft. Laut Forschungen und zahlreicher Einschätzungen von Virologen ist eine Übertragung der Covid19-Viren über Papieroberflächen weiterhin äußerst unwahrscheinlich.

Bei den ersten Wiedereröffnungen nach dem Lockdown Anfang Mai war für den Lesezirkel die wichtige Branche der Friseure dabei. Ein Schutzkonzept der zuständigen Berufsgenossenschaft sah jedoch Ende April noch ein Verbot für die Auslage von Zeitschriften vor.

Aufgrund vehementer Proteste der Verlage und Lesezirkel wurde das Verbot noch vor der Wiedereröffnung der Salons zurückgenommen. Anfang Mai wurde jedoch deutschlandweit über die Neuerungen beim Friseurbesuch berichtet – und fälschlicher Weise über ein angebliches Verbot von Zeitschriften.

Bis heute sind jedoch Zeitschriften unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen auch beim Friseur erlaubt. Darauf möchten wir mit diesem Info-Aufsteller nun auch die Kunden im Friseursalon aufmerksam machen.

Als Kunde des Stafette-Lesezirkels können Sie den Aufsteller kostenlos bei uns anfordern,
Tel. 08323 6068 oder per eMail: abend(at)stafetteverlag.de 


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