Der Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften zur Auslage in öffentlichen Bibliotheken ist ausnahmslos erlaubt. Das hat das OLG Nürnberg in seinem aktuellen Urteil (Az.: 3 U 3129/19) entschieden. Auch der Verbleib einzelner Miet-Zeitschriften im Bibliotheksbestand sei im konkreten Einzelfall zulässig.
Zwar müssten die Zeitschriften auch wieder abgeholt werden, aber nur in dem Fall, in dem ein Verlag dem längerfristigen Verbleib der Zeitschriften in Bibliotheken nicht zugestimmt hat und wenn die betreffende Zeitschrift zum Zeitpunkt der Abholung in der Bibliothek sei. Damit gibt es für Bibliotheken weiterhin keine juristischen Probleme beim Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften.