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„Hygienekonzept Beherbergung“ grundlegend angepasst

Gastgeber in Bayern dürfen Zeitschriften und Zeitungen auslegen

Das Lesen von Zeitschriften beim Friseurbesuch oder im Wartezimmer ist für viele ein geschätzter Teil der Lebensqualität und Informationsvielfalt. Auch für Beherbergungsbetriebe zählt die Zeitungsauslage zum Service für ihre Gäste dazu. Nun wurde seitens des Bayerischen Gesundheitsministeriums die Beschränkung im „Hygienekonzept Beherbergung“ grundlegend angepasst.

Faktencheck: Viren auf Gegenständen

"Ansteckungsgefahr lauert woanders"

FOCUS ONLINE hat kürzlich darüber berichtet, ob Postsendungen und Pakete für die Virenübertragung ein Risiko darstellen. Denn immer wieder gibt es Behauptungen, dass der Coronavirus auch durch Gegenstände übertragen wird. Wie hoch die Gefahr einer Schmierinfektion ist, zeigt der Faktencheck von FOCUS ONLINE, den wir Ihnen in diesem Beitrag verlinken.

Zeitschriften lesen beim Friseur?

Info-Aufsteller "Aber sicher!" klärt Kunden auf

Mit der Aktion "Aber sicher!" macht der Stafette-Lesezirkel künftig mit einem Tisch-Aufsteller auf die unbedenkliche Nutzung von Zeitschriften während der Corona-Zeit aufmerksam. Die Aufsteller wurden zunächst für Friseursalons mit entsprechenden Bildmotiven produziert, da besonders hier die Kunden im Umgang mit Zeitschriften verunsichert sind. Der Lesezirkel möchte den Endverbrauchern damit zeigen, dass Zeitschriften ohne erhöhtes Infektionsrisiko zu gebrauchen sind.

Neuerungen für Hotels und Beherbergungsbetriebe

Auslage von Zeitschriften ohne Einschränkungen erlaubt

Nach mehreren Gesprächen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben wir am Dienstag, den 27. Oktober 2020 eine wesentliche Änderung im Hygienekonzept Beherbergung erreichen können. Punkt 3.2.5 des Hygienekonzept Beherbergung wurde entsprechend angepasst, so dass keine Zeitschriften mehr ausgetauscht oder gereinigt werden müssen. Hoteliers und Gastgeber können daher wieder uneingeschränkt Zeitschriften auslegen.