Neuigkeiten

Faktencheck: Viren auf Gegenständen

"Ansteckungsgefahr lauert woanders"

FOCUS ONLINE hat kürzlich darüber berichtet, ob Postsendungen und Pakete für die Virenübertragung ein Risiko darstellen. Denn immer wieder gibt es Behauptungen, dass der Coronavirus auch durch Gegenstände übertragen wird. Wie hoch die Gefahr einer Schmierinfektion ist, zeigt der Faktencheck von FOCUS ONLINE, den wir Ihnen in diesem Beitrag verlinken.

Zeitschriften lesen beim Friseur?

Info-Aufsteller "Aber sicher!" klärt Kunden auf

Mit der Aktion "Aber sicher!" macht der Stafette-Lesezirkel künftig mit einem Tisch-Aufsteller auf die unbedenkliche Nutzung von Zeitschriften während der Corona-Zeit aufmerksam. Die Aufsteller wurden zunächst für Friseursalons mit entsprechenden Bildmotiven produziert, da besonders hier die Kunden im Umgang mit Zeitschriften verunsichert sind. Der Lesezirkel möchte den Endverbrauchern damit zeigen, dass Zeitschriften ohne erhöhtes Infektionsrisiko zu gebrauchen sind.

Neuerungen für Hotels und Beherbergungsbetriebe

Auslage von Zeitschriften ohne Einschränkungen erlaubt

Nach mehreren Gesprächen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben wir am Dienstag, den 27. Oktober 2020 eine wesentliche Änderung im Hygienekonzept Beherbergung erreichen können. Punkt 3.2.5 des Hygienekonzept Beherbergung wurde entsprechend angepasst, so dass keine Zeitschriften mehr ausgetauscht oder gereinigt werden müssen. Hoteliers und Gastgeber können daher wieder uneingeschränkt Zeitschriften auslegen.

Wichtige Informationen zum Coronavirus

Auslage von Zeitschriften ist erlaubt

Liebe Kunden des Stafette Lesezirkels, wir alle stehen in diesen Tagen vor neuen Situationen und Herausforderungen. Als Lesezirkel sind wir maßgeblich für die Verbreitung von Presseerzeugnissen und deren Nachrichten verantwortlich. Daher bemühen wir uns auch in der Corona-Krise um eine zuverlässige Belieferung aller privaten und gewerblichen Kunden. Grundsätzlich gilt: Es gibt aktuell (Stand: 8. Juni 2020) kein Verbot der Auslage von Zeitschriften seitens der Berufsgenossenschaft. Auch die Regelungen und Schutzmaßnahmen der Bundesländer sehen kein Verbot für Zeitschriften vor.